Bauabnahmen + Baubetreuung

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Wenn Sie sich den Traum eines Eigenheims erfüllen wollen, sollten Sie sich sehr sicher sein, dass es sich dann auch tatsächlich um Ihre (Traum)Immobilie handelt. Eine Niedrigzinsphase wie bis zum Jahr 2022 wird es vermutlich erstmal nicht mehr geben, trotzdem ist eine Immobilie immer noch eine attrktive Wertanlage. Nehmen Sie sich vor Vertragsabschluss genügend Zeit und überstürzen nichts, schauen Sie sich mehrere Bauträger an, fragen Sie in schon fertig gestellten Baugebieten, wie zufrieden die Kunden mit dem Bauträger waren, wie der Ablauf war etc., schließlich geht es hierbei um sehr viel Geld.

Sollten Sie ein passendes Objekt gefunden haben, binden Sie schon am besten im Vorfeld einen Sachverständigen mit ein, der Sie über den Bauablauf berät.

Ich persönlich habe im Gebiet rund 25 km um Brühl in den letzten 15 Jahren vermutlich schon fast alle Bauträger bei Bau- und Gewerkeabnahmen kennengelernt und weis die Qualität der Arbeit und die Kommunikation der Beteiligten mittlerweile gut einzuschätzen.

An der Baubetreuung durch die Bauleiter der Bauträger vor Ort ist heutzutage größtenteils qualitativ wenig auszusetzen. Trotzdem empfiehlt es sich einen neutralen Sachverständigen zur stichprobenartigen Betreuung während des Bauablaufs und vor allem zur Bauabnahme mit hinzuzuziehen.

zur Baukontrolle zählen z.B.


  • Prüfung der Ausführungspläne auf Basis des Vertrages zwischen Bauherr und Unternehmer
  • Kellerprüfung der Außenabdichtung, vor Verfüllung der Baugrube
  • Prüfung der Rohbauarbeiten, des Dachstuhls und der Dacheindeckung
  • Prüfung der Rohinstallation von Heizung, Sanitär und Elektrobereich, vor Innenputz
  • Kontrolle der Dachdämmung und winddichten Anschlüsse der Dampfsperre und Einbau der Fenster
  • Kontrolle von Innenputz und Estricharbeiten
  • Kontrolle bei der Fertigstellung sämtlicher Innenausbauten, vor bzw. mit der Endabnahme

Hierzu können Sie mich gerne für ein individuelles Angebot über Art und Umfang der Baubetreuung ansprechen. 

Schon bevor die eigentlich Bauabnahme ansteht, sollten Sie den Bau begehen und sich vergewissern, dass alle im Bauvertrag festgeschriebenen Arbeiten fachgerecht ausgeführt sind.

Es ist sinnvoll, den Bau ca. 2-3 Wochen vor der eigentlichen Bauabnahme mit dem Bauherren und dem Bauträger zu begehen.

Hierbei können dann schon viele Dinge im Vorfeld geklärt werden und es bleibt noch genügend Zeit, um evtl. Mängel bis zur Bauabnahme nachzubessern. Dieses Vorgehen hat sich sehr bewährt.

Mit der Abnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. 

Fallen später noch Mängel auf, muss der Bauherr nachweisen, dass diese auf eine ungenügende Leistung des Bauunternehmers zurückzuführen sind. Kann er das nicht, muss die Baufirma auch nicht nachbessern.

Vor der Abnahme liegt die Beweislast beim Unternehmen. 

Außerdem gehen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über.

 

Folgende Unterlagen und Informationen sollten mir bis spätestens zur Abnahme zur Verfügung gestellt werden

.  Baugenehmigung nebst Anlagen
 Wärmeschutznachweis
 Genehmigungs- und Ausführungspläne
 Bodengutachten
 statische Berechnungen
 Werkvertrag mit Leistungsbeschreibung des Bauträgers